Aufgrund mehrerer Anfragen zur rechtlichen Anwendung der Übergangsbestimmungen Art. 197 Ziff.93 Abs. 1 wurde ein separates Argumentarium zur Klarstellung des Sachverhalts aufgeschaltet.
Die Ergänzung des Argumentariums "Vorwirkung/Rückwirkung von Schenkungen" finden Sie
hier.